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Arbeitsunfähigkeit

Wenn Arbeitnehmende erkranken oder verunfallen, werden Arbeitgeber:innen häufig mit organisatorischen, versicherungsmedizinischen und rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Dabei spielt die Frage nach der Arbeitsunfähigkeit bzw. nach der zumutbaren Arbeitstätigkeit oft eine zentrale Rolle.

In diesem Fall sind ärztliche Zeugnisse mit der Angabe „Arbeitsunfähigkeit 100% bis auf weiteres“ für die aktive Reintegration der Mitarbeitenden wenig hilfreich. Die SIM hat daher ein Arbeitsfähigkeitszeugnis erstellt, welches unter Wahrung des Datenschutzes konkrete Informationen zur Arbeitsfähigkeit der Patienten/Patientinnen vermittelt.

In den zwei Broschüren Arbeitsunfähigkeit und Zumutbare Arbeitstätigkeit finden sich nicht nur für Ärztinnen und Ärzte sondern auch für die Empfänger:innen von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen wertvolle Hinweise, darüber, was damit ausgesagt werden kann, soll und darf.

Nachfolgend finden Sie eine Analyse von Versichertendossiers der SWICA Krankentaggeldversicherung:
Krankschreibungen aus psychischen Gründen in der Schweiz: Hintergründe, Verläufe und Verfahren