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COVID-19 und medizinische Begutachtungen

Die Begutachtungen und versicherungsmedizinischen Untersuchungen sind ab Montag, 27. April 2020 wieder erlaubt. Die SIM stellt hierzu ein Schutzkonzept und ein Merkblatt für die Exploranden zur Verfügung. 

Wir verweisen auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und soziale Distanz. Dies bedeutet, dass bei der Planung der Untersuchungstermine die Gutachterin/der Gutachter auf die personelle Situation der versicherten Person Rücksicht zu nehmen hat. 

Aufgrund der aktuellen Situation werden für versicherte Personen im Ausland keine Termine vereinbart.

Aktuell finden Sie hier das COVID-19 Schutzkonzept der SIM

COVID-19 Schutzkonzept der SIM für Begutachtungen oder andere versicherungsmedizinische Untersuchungen

Merkblatt für Exploranden zur Covid-19 Pandemie

Weitere Informationen

Durch COVID-19 gibt es für die Ärzteschaft zwei Konstellationen, deren Differenzierung für die Ausstellung von Arbeitsfähigkeitszeugnissen oder Attest für besonders gefährdete Personen wichtig ist.

  • SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis

    Erkrankungen, die zu einer krankheitsbedingten Arbeitsfähigkeit führen, werden weiterhin mit den SIM-AF-Zeugnissen bescheinigt. Die Lohnfortzahlung erfolgt gemäss den regulären Bestimmungen des jeweiligen Arbeitsvertrages (in der Regel initial Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und danach Krankentaggeldversicherungen).

Wichtig: Die oben angegebenen Verordnungen und Anweisungen können ändern. Aktualisierte Informationen können unter BAG Neues Coronavirus eingesehen werden.

  • Begutachtungen - Plausibilisierungen von Diagnostik, Therapie und Arbeitsfähigkeit via Telemedizin

    Die SIM bezieht Stellung zur Diagnostik und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit via telemedizinische Techniken; sie weist darauf hin, dass in den Leitlinien zur versicherungsmedizinischen Begutachtung (siehe auch: G. Riemer-Kafka (Hrsg.), Versicherungsmedizinische Gutachten, Stämpfli Bern 2017, S. 33, S. 38) von persönlichen Untersuchungen ausgegangen wird. Die Problematik besteht u. a. darin, dass hierbei weder somatische noch psychopathologische noch psychodiagnostische Befunde zuverlässig erhoben werden können. Sie können sich zudem auf die Beziehungsgestaltung auswirken, was auch im Rahmen von Begutachtungen respektive gutachtenähnlichen Beurteilungen von hoher Relevanz ist; die SIM hat bereits mit ihrer Stellungnahme bezüglich Revision des ATSG auf diesen Aspekt hingewiesen. 

    Die SIM steht aber neuen Verfahren offen gegenüber; diese sollten jedoch nicht ad hoc und unreflektiert angewendet, sondern sorgfältig vor einem breiten Einsatz zusammen mit den entsprechenden Rahmenbedingungen formuliert und deren Anwendung evaluiert werden. Zudem wäre der Datenschutz sicher zu stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein unteroptimales oder gar kontraproduktiv sich auswirkendes Präjudiz geschaffen wird, was auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen bei Behandlungen und Begutachtungen respektive gutachtenähnlichen Beurteilungen problematisch ist.

    Zudem besitzen wir jetzt schon etablierte Alternativen zur Plausibilisierung, wie vertiefte Abklärungen bei den Behandlern, Case Managern, Arbeitgebern etc.

    Aus den dargelegten Gründen rät die SIM aktuell von der Durchführung via Video-Streaming oder vergleichbaren Techniken im Rahmen von Begutachtungen oder gutachtenähnlichen Beurteilungen ab.

    Hinzuweisen gilt es jedoch auf die Informationen der FMH zu COVID-19 Telemedizin und auf das Faktenblatt Telemedizin während der COVID-19, welche sich auf die Diagnostik und Therapie beziehen:

  • Corona Pandemie – Reduktion der SIM Fortbildungs-Credits für das Jahr 2020 / keine Reduktion für 2021

    Im Jahr 2020 haben wir auf Grund der Corona-19-Pandemie ausserordentliche Umstände. Situationsbedingt ist es teilweise nicht möglich, die Fortbildungscredits im erforderlichen Umfang gemäss dem SIM Fortbildungsreglement einzureichen.

    Auf Grund der Covid-19-Krise hat die Weiter- und Fortbildungskommission der SIM aktuell folgende Anpassungen für die SIM Rezertifizierung vorgenommen, welche für das Jahr 2020 Gültigkeit haben:

    • Bisher betrug gemäss dem SIM Fortbildungsreglement der Umfang der geforderten Fortbildung 10 Credits pro Jahr. Neu werden für das Jahr 2020 5 Credits vorgesehen.
    • Bisher betrug gemäss dem SIM Fortbildungsreglement der Umfang der geforderten Fortbildung insgesamt 50 Credits für den Zeitraum von 5 Jahren. Neu werden für den Zeitraum von 5 Jahren – vorausgesetzt das Jahr 2020 fällt in diesen Zeitraum – 45 Credits vorgesehen.

    Für 2021 gibt es keine Reduktion der Anzahl Credits. Es stehen genügend online Fortbildungs-Angebote zur Verfügung.

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