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In der Schweiz gibt es seit vielen Jahren fachspezifische Leitlinien für die medizinische Begutachtung. Mit dem Bundesgerichtsentscheid BGE 141 V 281 vom 3. Juni 2015 wurde die seit 2004 bestehende Überwindbarkeitspraxis durch ein strukturiertes Beweisverfahren anhand vorgegebener Indikatoren abgelöst. Diese Standardindikatoren sind in den ab 2016 publizierten Leitlinien inhaltlich berücksichtigt, soweit dies die bundesgerichtliche Rechtsprechung inhaltlich vorsieht.
Zudem wurden 2020 fachübergreifende Leitlinien zu allgemeinen Grundsätzen der versicherungsmedizinischen Begutachtung sowie Leitlinien zur polydisziplinären versicherungsmedizinischen Begutachtung ausgearbeitet.

Direkter Zugriff zu den aktuellen Leitlinien:

Qualitätsleitlinien für versicherungspsychiatrische Gutachten 2016
Leitlinien für die orthopädische Begutachtung 2017
Leitlinien für die rheumatologische Begutachtung 2017
Leitlinien für die neurologische Begutachtung 2020
Begutachtungsleitlinien Versicherungsmedizin 2020
Leitlinien bei polydisziplinären Begutachtung 2020

Die Dokumente sind auf dem aktuellsten Stand.