Nachfolgend können Sie für den Bereich Unfallversicherung eine Empfehlung für eine Gutachtensstruktur abrufen:
- Fachspezialität auswählen Gutachten (Hauptgutachten)
- Interdisziplinäres Gutachten (Konsensbeurteilung)
In UVG-Gutachten steht bei Unfällen die Beurteilung des «natürlichen» Kausalzusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden im Vordergrund. Dabei gilt der Beweisgrad der «überwiegenden Wahrscheinlichkeit».