Zumutbare Arbeitstätigkeit nach Unfall und bei Krankheit
Wenn Patienten und Patientinnen nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist, müssen die Versicherer abklären, ob dem Patienten eine Tätigkeit in einem anderen Aufgabenbereich zugemutet werden kann. Ist die Zumutbarkeit einer dem Leiden angepassten Arbeitstätigkeit festgestellt, lässt sich die Wiedereingliederung entsprechend gestalten.
Die SIM Broschüre «Zumutbare Arbeitstätigkeit» beschreibt die Grundsätze der ärztlichen Beurteilung unter Berücksichtigung spezieller Verhältnisse und Umstände. Darin finden sich auch für Leistungsträger:innen, Arbeitgeber:innen etc. hilfreiche, generell abstrakte Aussagen zur Leistungsfähigkeit bzw. zu Leistungseinschränkungen von Patienten und Patientinnen mit verschiedenen Krankheitsbildern.
Broschüre auf Italienisch: «Attività lavorativa esigibile»