Verlängerung der Gültigkeit Ihres Zertifikats
Die regelmässige Fortbildung ist eine ethische Pflicht für alle SIM Zertifikatsträger:innen und bezweckt den Erhalt von deren Fachwissen sowie fachbezogenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die gezielte Weiterentwicklung von Versicherungsmedizinern liegt auch im Interesse der Qualitätssicherung sowie der weiteren Professionalisierung dieses Fachgebietes.
SIM Zertifikatsträger:innen werden gegen Ende des 5. Kalenderjahres nach Abschluss der SIM Ausbildung für Begutachtung oder Fortbildung zum zertifizierten Arbeitsfähigkeitsassessor / zur zertifizierten Arbeitsfähigkeitsassessorin (ZAFAS) per Email dazu aufgefordert, den erforderlichen Fortbildungsnachweis zu erbringen.
SIM Mitglieder reichen zur Prüfung das Fortbildungsprotokoll ein. Bei jedem 10. Dossier wird im Sinne einer Stichprobe die Prüfung der Teilnahmebestätigungen vorgenommen. Für Einzelmitglieder der SIM ist das Kontrollverfahren und die Ausstellung der Fortbildungsbestätigung im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
Nicht-Mitglieder der SIM reichen zur Prüfung das Fortbildungsprotokoll und die Teilnahmebestätigungen ein. Bei Nicht-Mitgliedern der SIM wird bei jedem Dossier die vorgesehene Prüfung der Teilnahmebestätigungen vorgenommen, sowie eine Gebühr von CHF 480.- erhoben.
Die SIM bestätigt den Zertifikatsinhabern, welche die reglementarischen Voraussetzungen erfüllen, die Verlängerung der Gültigkeit ihres Zertifikats über die darauffolgenden fünf Kalenderjahre.
Inhaber von SIM Zertifikaten, welche ihre Fortbildungspflicht auch nach Gewährung eines zusätzlichen Jahres nicht erfüllt haben, verlieren ihr Zertifikat.
Ab der Rezertifizierungsphase 2021 - 2025
Ab der Rezertifizierungsphase 2021 - 2025 wird nebst den geforderten 50 Credits innerhalb von fünf Jahren bei Gutachtern neu auch der einmalige Besuch des Moduls 5 vorausgesetzt.
Ausserdem gibt es ab 1.1.2021 nur noch zwei Fortbildungskategorien mit Anerkennung von Credits:
- Credits von SIM eigenen Kursen und Tagungen
- Bitte beachten Sie die folgende Einschränkung: Maximal 5 Credits pro Jahr dürfen aus akkreditierten Intervisionen stammen.
- Credits von externen Veranstaltungen, welche von der SIM akkreditiert sind (siehe Veranstaltungskalender). Alle Veranstaltungen der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV werden von der SIM anerkannt.
Nachfolgend finden Sie alle Unterlagen zur Rezertifizierung:
- SIM Fortbildungsreglement (gültig bis Ende 2020)
- SIM Fortbildungsreglement (gültig ab 2021)
- Fortbildungsprotokoll für absolvierte Fortbildung
- Veranstaltungskalender
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle SIM jederzeit gerne zur Verfügung.
Corona Pandemie - Reduktion der SIM Fortbildungs-Credits für das Jahr 2020
Im Jahr 2020 haben wir auf Grund der Corona-19-Pandemie ausserordentliche Umstände. Situationsbedingt ist es teilweise nicht möglich, die Fortbildungscredits im erforderlichen Umfang gemäss dem SIM Fortbildungsreglement einzureichen.
Auf Grund der Covid-19-Krise hat die Weiter- und Fortbildungskommission der SIM aktuell folgende Anpassungen für die SIM Rezertifizierung vorgenommen, welche für das Jahr 2020 Gültigkeit haben:
- Bisher betrug gemäss dem SIM Fortbildungsreglement der Umfang der geforderten Fortbildung 10 Credits pro Jahr. Neu werden für das Jahr 2020 5 Credits vorgesehen.
- Bisher betrug gemäss dem SIM Fortbildungsreglement der Umfang der geforderten Fortbildung insgesamt 50 Credits für den Zeitraum von 5 Jahren. Neu werden für den Zeitraum von 5 Jahren - vorausgesetzt das Jahr 2020 fällt in diesen Zeitraum - 45 Credits vorgesehen.
Sollte sich die Situation in den nächsten Monaten nicht stabilisieren, werden wir zu gegebener Zeit weitere Anpassungen prüfen.
Wiedererlangung des Zertifikatstitels nach Aberkennung
Wenn die Anforderungen für eine Rezertifizierung trotz Verlängerungsjahrs nicht erfüllt werden, wird der Zertifikatstitel automatisch aberkannt.
Für zertifizierte Gutachter:innen: Gemäss Vorstandsentscheid muss zur Wiedererlangung des Zertifikats das MC Examen absolviert und bestanden werden, sowie ein eidg. anerkannter Facharzttitel oder Ausweis Fachpsychologe/Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP oder schweizerisch anerkanntes Diplom für Chiropraktik vorhanden sein. Zudem ist der einmalige Besuch des Moduls 5 erforderlich.
Für zertifizierte Arbeitsfähigkeitsassessor:innen: Eine erneute Berichteinreichung ist erforderlich.